Verbandskasse

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Die Verbandskasse ist freiwillig für jeden Verband.


Das Einzahlen in die Verbandskasse
  • Auch das Einzahlen in die Verbandskasse ist für jedes Verbandsmitglied freiwillig
  • Ein Verbandsmitglied kann 0% bis 10% seines Verdienstes aus Einsätzen einzahlen.
  • Welches Verbandsmitglied wann und wie viel eingezahlt hat kann jeder im Einnahme-Protokoll nachvollziehen.
  • Auch die Einnahmen die durch die durch die Verbandsschulen bereitgestellten Lehrgänge, sowie Einlieferungen in Verbandskrankenhäuser und in Verbandszellen, vom Verband generiert werden, gehen in die Verbandskasse.


Rabatte für Verbandsmitglieder
  • Rabatte können nur vom Verbands-Admin, Co-Admins oder des Finanzmeisters eingestellt werden.
  • Die Rabatte gehen von 0% bis zu 100%, und ermöglichen so geringere Kosten bei einer Teilnahme an einem Lehrgang. (Der Lehrgang muss aber vom Verband erstellt werden damit die Rabatte gültig sind.) Aber auch für Einweisungen ins Krankenhaus und in die Polizeizellen gibt es Rabatte.


Verschiedene Rollen für die Verbandskasse
Es gibt 3 Rollen für die Verbandskasse:
  • Verbands-Admin: Der Verbands-Admin kann die Rollenverteilung vornehmen, Rabatte für die Verbandsmitglieder einstellen, und kann Gebäude für den Verband bauen sowie Lehrgänge starten.
  • Finanzmeister: Der Finanzmeister kann Rabatte für die Verbandsmitglieder einstellen, und kann Gebäude für den Verband bauen.
  • Lehrgangsmeister: Der Lehrgangsmeister ist in der Lage Lehrgänge von den Verbandsgebäuden zu erstellen.


Was kann ich für den Verband bauen?
Es können folgende Gebäude für den Verband gebaut werden:
  • Krankenhaus
  • Feuerwehrschule
  • Rettungsschule
  • Polizeischule
  • THW Bundesschule
  • Polizeizellen